1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen Markus Ruf durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäfts-beziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
1. Das Nutzungsrecht bedarf der schriftlichen Form und ist nicht übertragbar.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3.
4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt erden.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen.
6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Herausgabe offener Dateien sind kein Vertragsbestandteil.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
2. Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu den vereinbarten Konditionen gemäß Ziff. II 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen erfordern die Schriftform.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
1. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 8 Wochen vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
2. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 4 Wochen vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
3. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 2 Wochen vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
4. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 3 Tage vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
MΛRKUS EDGΛR RUF | KONZEPTIONELLE FOTOGRAFIE & GESTΛLTUNG
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen Markus Ruf durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäfts-beziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
1. Das Nutzungsrecht bedarf der schriftlichen Form und ist nicht übertragbar.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3.
4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt erden.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen.
6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Herausgabe offener Dateien sind kein Vertragsbestandteil.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
2. Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu den vereinbarten Konditionen gemäß Ziff. II 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen erfordern die Schriftform.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
1. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 8 Wochen vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
2. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 4 Wochen vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
3. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 2 Wochen vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
4. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 3 Tage vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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